Absicherung gegen Mietausfall!
Für diese besondere Absicherung bieten wir zwei Varianten an:
1. Mietausfall – Absicherung durch Factoring
Die Factoringvariante gegen Mietausfall ist besonders interessant für Vermieter, die eine schnelle Erstattung der Miete bei Ausfall durch den Mieter erhalten möchten. Im Gegensatz zu dem Konzept einer Versicherung erfolgt die Absicherung hier über den Abschluss eines Factoringvertrages. Unter „Factoring“ versteht man den Kauf bzw. Verkauf von Geldforderungen. Der Vertrag gibt Ihnen also die Möglichkeit, Ihre Mietforderungen, insbesondere wenn Ihr Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, einfach an das Factoringunternehmen abzutreten. Das Risiko, dass die Mietforderung mangels Masse tatsächlich nicht realisiert werden kann, trifft dann nicht mehr Sie.
Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie vom Factoringunternehmen den Gegenwert Ihrer Mietforderung in voller Höhe direkt auf Ihr Konto. Sie stärken Ihre Liquidität und Ihre finanzielle Unabhängigkeit. Ausbleibende Mietzahlungen können damit für mindestens sechs Monate einfach überbrückt und eine eventuelle Räumungsklage leichter finanziert werden.
Hierfür zeigen wir Ihnen ein unverbindliches Preisbeispiel auf:
Der Jahresbeitrag (Factoringvergütung) berechnet sich auf Basis der Jahresnettomiete eines neuen oder bestehenden Mietverhältnisses. Bei einer jährlichen Nettomiete von € 4.920,- zahlen Sie lediglich einen laufenden Jahresbeitrag von € 98,20 incl. einer Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Für die Antragsprüfung berechnet das Factoringunternehmen einmalig und pauschal € 19,50 ebenfalls incl. Mehrwertsteuer. Die Antragsdaten werden dabei einer mehrstufigen und manuell durchgeführten Risikobewertung unterzogen. Unabhängig davon, ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird, erhalten Sie in jedem Fall ein Prüfungsergebnis, das für Sie einen eigenen Wert darstellt und als Entscheidungshilfe herangezogen werden kann.
2. Mietausfall – Zusatzversicherung (zur Gebäudeversicherung)
Die Versicherungsvariante, die hier nur in eine Gebäudeversicherung einbezogen werden kann, ist dann interessant, wenn ein Vermieter nicht auf die sofortige Erstattung der Miete angewiesen ist. Denn der Versicherer reguleirt erst, wenn trotz einer Klage, eines Urteils und der Vollstreckung die Mietsumme nicht mehr beigetrieben werden kann. Dafür ist die zu zahlende Versicherungsprämie sehr gering. Im Schaden fall werden 20 % Selbst-beteiligung abgezogen und es können nur zu privaten Zwecken genutzte Wohnungen versichert werden. Der Gebäudeversicherung als Hauptvertrag unterliegt dabei immer ein hochwertiger Versicherungsschutz, eines namhaften Versicherers mit sehr gutem Bedingungswerk und der weiteren Betreuung durch unser Haus als Versicherungsmakler.
*Um ein unverbindliches Preisbeispiel auch hier zu nennen, gehen wir von einem fiktiven Jahrsbruttomietwert des gesamten Gebäudes für den Vermieter von € 25.000,- aus.
Der hierfür zu zahlende Jahresbeitrag würde nur *€ 89,25 incl. der Zurzeit gültigen Ver-sicherungssteuer von 19 % betragen.
*Der angegebene Jahresbeitrag kann für jedes Objekt unterschiedlich sein, da es um individuelle Risiken geht oder sich die Versicherungssteuer ändern kann.
Alle Infos und Bedingungen können Sie durch uns auf Anfrage erhalten.
Für eine Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.